MIETVEREINBARUNG
1. Der Verleiher stellt dem Mieter die Leihgabe ausschließlich zur vereinbarten Nutzung und für die vereinbarte Mietdauer zur Verfügung.
2. An der Leihgabe dürfen keine technischen oder baulichen Veränderungenvorgenommen werden. Insbesondere sindi rreversible Veränderungen untersagt.
3. Die Weitergabe der Leihgabe an Dritte sowie eine Untervermietung oder ein Verkauf der Leihgabe sind ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Verleihers
unzulässig.
4. Der Mieter verpflichtet sich zu einem sorgfältigen und sachgemäßen Umgang mit der Leihgabe. Für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, Verlust oder fahrlässige Behandlung entstehen, haftet der Mieter im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Der Mieter verpflichtet sich außerdem, angemessene Maßnahmen zum Schutz vor Diebstahl zu treffen.
5. Schäden, Mängel oder der Verlust der Leihgabe sind dem Verleiher unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
6. Der Verleiher ist berechtigt, den Mietvertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, insbesondere bei Verstößen gegen diese Vertragsbedingungen. In diesem Fall ist die Leihgabe unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Werktagen, zurückzugeben.
7. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
8. Der Mieter hinterlegt für die Dauer der Leihe eine Kaution in Höhe von 150,00 €. Die Rückzahlung erfolgt nach ordnungsgemäßer und unbeschädigter Rückgabe der Leihgabe.
9. Die Leihgabe ist sauber und trocken zurückzugeben. Bei außergewöhnlicher Verschmutzung oder feuchter Rückgabe kann eine angemessene Reinigungs- bzw. Trocknungspauschale von bis zu 150,00 € berechnet werden, sofern tatsächlich ein entsprechender Aufwand entstanden ist.
10. Weitere Hinweise und Verhaltensregeln ergeben sich aus der jeweiligen Auf- und Abbauanleitung sowie dem Benutzerhandbuch. Diese sind Bestandteil der Mietvereinbarung.
11. Der Mieter ist für die ordnungsgemäße Ladungssicherung gemäß den geltenden Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) verantwortlich und hat diese vor Fahrtantritt eigenverantwortlich zu überprüfen.
12. Für Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung sowie daraus resultierende Schäden oder Bußgelder haftet der Mieter, sofern der zugrunde liegende Mangel nicht bereits bei Übergabe der Leihgabe vorhanden war. Offensichtliche Mängel sind bei Übergabe unverzüglich mitzuteilen und schriftlich festzuhalten.
13. Der Transportanhänger ist nach dem Abstellen stets mit dem mitgelieferten Schloss zu sichern. Der Verleiher empfiehlt, den Anhänger nach Möglichkeit auf privatem bzw. gesichertem Gelände abzustellen.
14. Eine kostenfreie Stornierung ist bis spätestens 10 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn möglich. Bei späterer Stornierung kann eine angemessene Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 € erhoben werden.
15. Erscheint der Mieter ohne vorherige Absage nicht zum vereinbarten Übergabetermin, kann der vollständige Mietpreis sowie eine angemessene Aufwandsentschädigung in Höhe von 100,00 € berechnet werden, sofern dem Verleiher tatsächlich ein entsprechender Schaden entstanden ist.
16. Bei verbindlicher Buchung ist der vereinbarte Mietpreis vor Mietbeginn per Überweisung auf das angegebene Bankkonto zu entrichten, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
17. Die Kaution muss spätestens 5 Tage vor Abholung der Leihgabe auf dem Konto des Verleihers eingegangen sein, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
18. Die Rückzahlung der Kaution erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Rückgabe und Prüfung der Leihgabe auf das vom Mieter angegebene Bankkonto, sofern keine Ansprüche wegen Schäden oder Vertragsverletzungen bestehen.
19. Erfolgt der vollständige Zahlungseingang des Mietpreises einschließlich Kaution nicht spätestens 3 Tage vor Abholung, ist der Verleiher berechtigt, die Buchung zu stornieren. In diesem Fall kann eine angemessene Bearbeitungsgebühr in Höhe von
50,00 € erhoben werden. Ausgenommen hiervon sind kurzfristige Buchungen innerhalb von 3 Tagen vor Mietbeginn.
20. Eine Barzahlung vor Ort ist nur nach vorheriger Absprache und ausschließlich bei kurzfristigen Buchungen möglich.
21. Mit der Unterschrift auf dem Angebot bestätigt der Mieter, die Mietvereinbarung vollständig gelesen zu haben und mit deren Inhalt einverstanden zu sein. Die Mietvereinbarung wird mit der Unterzeichnung verbindlicher Bestandteil des Vertrages.
22. Diese Mietvereinbarung tritt am 21.05.2026 in Kraft und gilt ab diesem Zeitpunkt für alle neu abgeschlossenen Verträge sowie – soweit rechtlich zulässig – für bestehende Angebote und Aufträge.